Antragspflicht für langfristigen Heilmittelbedarf prüfen

    Gültig für

    Ziel

    Du prüfst, ob für langfristigen Heilmittelbedarf ein Antrag bei der Krankenkasse nötig ist. Danach weißt du, ob die Verordnung ohne Antrag weiterlaufen kann oder ob eine Genehmigung beantragt werden muss.

    Voraussetzungen

    • Die Diagnose oder der ICD-10-Code liegt vor.
    • Die Diagnosegruppe liegt vor.
    • Die ärztliche Heilmittelverordnung liegt vor.

    Schritt-für-Schritt

    1. Prüfe, ob die Erkrankung in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie steht.
    2. Prüfe, ob ICD-10-Code und Diagnosegruppe zur gelisteten Erkrankung passen.
    3. Ordne die Verordnung ohne Antrag ein, wenn die Erkrankung in Anlage 2 steht.
    4. Prüfe die Liste der besonderen Verordnungsbedarfe, wenn die Erkrankung nicht in Anlage 2 steht.
    5. Prüfe die dort genannten Nebenbedingungen.
    6. Ordne die Verordnung ohne Antrag ein, wenn die Erkrankung in der Liste der besonderen Verordnungsbedarfe steht und alle Nebenbedingungen erfüllt sind.
    7. Prüfe einen Antrag bei der Krankenkasse, wenn die Erkrankung auf keiner der beiden Listen steht.
    8. Beachte die medizinische Kontrolle spätestens alle zwölf Wochen.
    9. Beachte die erneute Heilmittelverordnung spätestens alle zwölf Wochen.

    Häufige Fragen

    Wann ist kein Antrag nötig?
    Kein Antrag ist nötig, wenn die Erkrankung in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie steht.

    Kann auch besonderer Verordnungsbedarf einen Antrag ersetzen?
    Ja. Wenn die Erkrankung in der Liste der besonderen Verordnungsbedarfe steht und alle Nebenbedingungen erfüllt sind, ist kein Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs erforderlich.

    Was sind Nebenbedingungen?
    Nebenbedingungen können zum Beispiel Alter oder Zeitpunkt eines Akutereignisses sein.

    Was passiert, wenn die Diagnose auf keiner Liste steht?
    Dann kann ein Antrag bei der Krankenkasse möglich sein.

    Muss trotz langfristigem Heilmittelbedarf regelmäßig ein Arzttermin stattfinden?
    Ja. Mindestens alle zwölf Wochen ist eine medizinische Kontrolle erforderlich.

    Ist nach der Kontrolle eine neue Verordnung nötig?
    Ja. Mindestens alle zwölf Wochen ist eine erneute Heilmittelverordnung erforderlich.

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