Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf stellen

    Gültig für

    Ziel

    Du bereitest einen Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs vor. Danach kann der Antrag mit der ärztlichen Verordnung und Begründung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

    Voraussetzungen

    • Die Erkrankung steht nicht in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie.
    • Die Erkrankung steht nicht in der Liste der besonderen Verordnungsbedarfe.
    • Eine ärztliche Verordnung mit Begründung liegt vor.

    Schritt-für-Schritt

    1. Prüfe, ob die Erkrankung auf keiner Diagnoseliste steht.
    2. Prüfe, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt.
    3. Prüfe, ob eine ärztliche Begründung vorliegt.
    4. Prüfe, ob die Begründung eine vergleichbare schwere und langfristige Erkrankung beschreibt.
    5. Kopiere die ärztliche Verordnung mit Begründung.
    6. Reiche die Kopie bei der Krankenkasse ein.
    7. Lege das Original der Verordnung beim Therapeuten vor.

    Häufige Fragen

    Wann ist ein Antrag möglich?
    Ein Antrag ist möglich, wenn die Erkrankung auf keiner Diagnoseliste steht, aber eine vergleichbare schwere und langfristige Erkrankung vorliegt.

    Was muss die ärztliche Begründung enthalten?
    Aus der Begründung muss hervorgehen, dass eine vergleichbare schwere und langfristige Erkrankung vorliegt.

    Muss die Heilmitteltherapie langfristig erforderlich sein?
    Ja. Die fortlaufende Heilmitteltherapie muss voraussichtlich über mindestens ein Jahr notwendig sein.

    Welche Unterlage wird bei der Krankenkasse eingereicht?
    Bei der Krankenkasse wird eine Kopie der ärztlichen Verordnung mit Begründung eingereicht.

    Wo bleibt das Original der Verordnung?
    Das Original wird für die Durchführung der Therapie beim Therapeuten vorgelegt.

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