Verordnungen und Systemdaten vor der Abrechnung abgleichen
Gültig für
Ziel
Du gleichst die physische Verordnung mit den Systemdaten ab. Danach sind die abrechnungsrelevanten Angaben deckungsgleich.
Voraussetzungen
- Eine Verordnung wurde eingescannt oder manuell angelegt und ist im System vorhanden.
- Die physische Verordnung liegt vor.
- Die Erstprüfung bei Eingang der Verordnung wurde durchgeführt.
- Die Plausibilität der Verordnung wurde mithilfe des Assistenten geprüft.
Schritt-für-Schritt
- Vergleiche die physische VO mit den Systemdaten. in Bezug auf: Patientendaten (Versicherungsnummer) und Arztdaten (Betriebstätten- und Arztnummer)
- Prüfe das Heilmittel.
- Prüfe die Frequenz.
- Prüfe die ICD-10 Codes.
- Prüfe die Diagnosegruppe.
- Prüfe alle Leitsymptomatiken.
Häufige Fragen
Welche Angaben müssen deckungsgleich sein?
Heilmittel, Frequenz, alle ICD-10 Codes, Diagnosegruppe und alle Leitsymptomatiken.
Reicht ein kurzer Sichtcheck aus?
Nein. Die Angaben müssen gegengeprüft werden.