Verordnungen und Systemdaten vor der Abrechnung abgleichen

    Gültig für

    Ziel

    Du gleichst die physische Verordnung mit den Systemdaten ab. Danach sind die abrechnungsrelevanten Angaben deckungsgleich.

    Voraussetzungen

    • Eine Verordnung wurde eingescannt oder manuell angelegt und ist im System vorhanden.
    • Die physische Verordnung liegt vor.
    • Die Erstprüfung bei Eingang der Verordnung wurde durchgeführt.
    • Die Plausibilität der Verordnung wurde mithilfe des Assistenten geprüft.

    Schritt-für-Schritt

    1. Vergleiche die physische VO mit den Systemdaten. in Bezug auf: Patientendaten (Versicherungsnummer) und Arztdaten (Betriebstätten- und Arztnummer)
    2. Prüfe das Heilmittel.
    3. Prüfe die Frequenz.
    4. Prüfe die ICD-10 Codes.
    5. Prüfe die Diagnosegruppe.
    6. Prüfe alle Leitsymptomatiken.

    Häufige Fragen

    Welche Angaben müssen deckungsgleich sein?
    Heilmittel, Frequenz, alle ICD-10 Codes, Diagnosegruppe und alle Leitsymptomatiken.

    Reicht ein kurzer Sichtcheck aus?
    Nein. Die Angaben müssen gegengeprüft werden.

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