Programmeinstellung > Verordnung

    Gültig für

    Ziel

    • Du pflegst im Bereich Programmeinstellungen > Verordnung verordnungsbezogene Einstellungen. Danach sind sowohl die Zahlfrist für Rechnungen als auch die steuerberaterrelevanten Informationen im System hinterlegt.

    Voraussetzungen

    • Zugriff auf SMART.VO

    Schritt-für-Schritt

    1. Öffne Programmeinstellungen > Verordnung.

    2. Lege die Zahlfrist für Rechnungen in Form von Tagen fest.

      Die Zahlfrist legen Sie hier bei Finanzen in Form von Tagen für Ihre Rechnungen fest. Standardmäßig sind null Tage eingestellt.

    3. Hinterlege die steuerberaterrelevanten Informationen.

    Unter Programmeinstellungen > Verordnung können alle steuerberaterrelevanten Informationen abgelegt werden. Diese werden dann beim Export für den Steuerberater berücksichtigt.

    Steuerberater:

    4. Prüfe die hinterlegten Angaben für den Export.

    Häufige Fragen

    Welche Einstellungen werden im Bereich „Verordnung“ beschrieben?
    Im Ausgangsmaterial werden die Zahlfrist/Zahlungsziel und die steuerberaterrelevanten Informationen genannt.

    Wie wird die Zahlfrist festgelegt?
    Die Zahlfrist wird in Form von Tagen für Rechnungen festgelegt.

    Welcher Wert ist bei der Zahlfrist standardmäßig eingestellt?
    Standardmäßig sind null Tage eingestellt.

    Wo werden steuerberaterrelevante Informationen hinterlegt?
    Unter Programmeinstellungen > Verordnung.

    Wofür werden die steuerberaterrelevanten Informationen verwendet?
    Sie werden beim Export für den Steuerberater berücksichtigt.

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