Heilmittelrichtlinien ab 01.01.2021 in SMART.VO berücksichtigen

Ziel
In dieser Übersicht erfährst du, welche Änderungen der Heilmittelrichtlinien ab dem 01.01.2021 für Physiotherapeuten in SMART.VO relevant sind. Du kannst die Vorgaben korrekt einordnen und in SMART.VO so anwenden, dass Absetzungen vermieden werden.
Voraussetzungen
- Du rechnest Heilmittelverordnungen für Physiotherapie ab.
- Du nutzt eine aktuelle Version von SMART.VO.
Übersicht
Verordnungsfall statt Regelfall
Die bisherige Regelfallsystematik wurde abgeschafft. Maßgeblich sind jetzt der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge.
Ein neuer Verordnungsfall liegt vor, wenn das Ausstellungsdatum des letzten Rezepts mit derselben Diagnose mindestens 6 Monate zurückliegt. Dabei ist der Verordnungsfall immer arztbezogen. Bei einem Arztwechsel beginnt deshalb ein neuer Verordnungsfall.
Ein Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt.
Behandlungseinheiten pro Verordnung
Die Höchstanzahl von Behandlungseinheiten pro Verordnung liegt bei maximal 20. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden.
Für Dauerpatienten bedeutet das in der Praxis oft kleinteiligere Rezepte.
Diagnosegruppen und Heilmittel
Diagnosegruppen beziehungsweise Indikationsschlüssel wurden zusammengefasst. Optionale Heilmittel wurden in die vorrangigen Heilmittel integriert.
Offiziell verwendet die Heilmittel-Richtlinie die Bezeichnung vorrangige Heilmittel. In SMART.VO wird dafür weiterhin die Bezeichnung Primär verwendet.
Wenn eine Diagnosegruppe mehrere vorrangige Heilmittel vorsieht, können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf bis zu drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden.
Behandlungen pro Tag und Doppelbehandlung
Grundsätzlich soll an einem Behandlungstag nur eine Behandlung stattfinden. Diese Behandlung umfasst in der Regel ein vorrangiges Heilmittel und, falls verordnet, ein ergänzendes Heilmittel.
Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden. Eine Doppelbehandlung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich ärztlich verordnet wurde.
Für SMART.VO bedeutet das: Mehrere Primär-Heilmittel auf einer Verordnung sind nicht automatisch gleichbedeutend mit mehreren Behandlungen an einem Tag. Die Aufteilung auf mehrere vorrangige Heilmittel betrifft die Verordnung insgesamt. Pro Behandlungstag gilt weiterhin grundsätzlich eine Behandlung, außer es liegt eine ausdrücklich verordnete Doppelbehandlung vor.
Frequenz und Behandlungsbeginn
Die Frequenzempfehlungen gelten als einheitliche Frequenzspannen. Liegt die Verordnung innerhalb der vorgegebenen Spanne, sind nachträgliche Änderungen oder Rücksprachen mit dem Arzt zur Frequenz nicht erforderlich.
Der Behandlungsbeginn muss spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum erfolgen.
Langfristiger Heilmittelbedarf
Bei langfristigem Heilmittelbedarf gilt weiterhin ein Behandlungszeitraum von 12 Wochen.
Für die Abstimmung von Verordnungsmenge und Frequenz ist bei Frequenzspannen der höchste Wert der Spanne maßgeblich.
Häufige Fragen
Was ersetzt die bisherige Regelfallsystematik?
Die Regelfallsystematik wurde durch den Verordnungsfall ersetzt. Maßgeblich ist dabei die orientierende Behandlungsmenge.
Wann liegt ein neuer Verordnungsfall vor?
Ein neuer Verordnungsfall liegt vor, wenn das Ausstellungsdatum des letzten Rezepts mit derselben Diagnose mindestens 6 Monate zurückliegt.
Ist ein Verordnungsfall arztübergreifend gültig?
Nein. Ein Verordnungsfall ist immer arztbezogen.
Was gilt bei einem Arztwechsel?
Ein neuer Arzt bedeutet ein neuer Verordnungsfall.
Muss eine Verordnung außerhalb des Regelfalls noch genehmigt werden?
Nein. Das Genehmigungsverfahren entfällt.
Wie viele Behandlungseinheiten sind pro Verordnung möglich?
Maximal 20 Behandlungseinheiten. Diese Höchstanzahl darf nicht überschritten werden.
Was ist mit Primär in SMART.VO gemeint?
In SMART.VO heißt die Bezeichnung Primär. In der Heilmittel-Richtlinie ist dafür offiziell der Begriff vorrangige Heilmittel maßgeblich.
Wie viele vorrangige Heilmittel sind pro Verordnung möglich?
Je Verordnung sind bis zu drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel möglich, wenn die jeweilige Diagnosegruppe mehrere vorrangige Heilmittel vorsieht.
Dürfen an einem Tag mehrere Behandlungen stattfinden?
Grundsätzlich nein. Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden.
Was umfasst eine Behandlung pro Tag?
In der Regel umfasst sie ein vorrangiges Heilmittel und, falls verordnet, ein ergänzendes Heilmittel.
Wann ist eine Doppelbehandlung zulässig?
Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen und nur dann, wenn sie ausdrücklich ärztlich verordnet wurde.
Bedeutet eine Verordnung mit mehreren Primär-Heilmitteln automatisch mehrere Termine am selben Tag?
Nein. Mehrere Primär-Heilmittel beziehen sich auf die Verordnung. Pro Tag gilt trotzdem grundsätzlich nur eine Behandlung, außer eine Doppelbehandlung wurde ausdrücklich verordnet.
Bis wann muss die Behandlung spätestens beginnen?
Der späteste Behandlungsbeginn ist 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum.
Was gilt bei Frequenzspannen?
Die Frequenz wird als Spanne vorgegeben. Bei langfristigem Heilmittelbedarf ist für die Abstimmung der Verordnungsmenge der höchste Wert der Spanne maßgeblich.
Was ist bei SMART.VO wichtig?
Alle Änderungen wurden in SMART.VO übernommen. Du solltest immer mit der neuesten Version arbeiten.
Metadaten
Thema: Heilmittelrichtlinien ab 01.01.2021
Modul: Verordnungen
Kategorie: Heilmittel und Leistungen
Aufgabe: Änderungen der Heilmittelrichtlinien in SMART.VO berücksichtigen
Ziel: Abrechnungsbedingungen korrekt anwenden und Absetzungen vermeiden
Zielgruppe: Abrechnung, Physiotherapie, Verwaltung
Keywords: Heilmittelrichtlinien, Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Physiotherapie, Absetzung, SMART.VO, Frequenzspanne, Behandlungsbeginn, vorrangige Heilmittel, Primär, Doppelbehandlung
Letztes Update: 2026-04-01