Zwischenabrechnung für geeignete Verordnungen durchführen

    Gültig für

    Ziel

    In dieser Anleitung führst Du eine Zwischenabrechnung für geeignete Verordnungen durch. Danach werden zukünftige Termine in eine neue Verordnung übernommen und die bereits geleisteten Termine abgerechnet.

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um eine zwischenabrechnungsfähige Verordnung.
    • Zwischenabrechnungsfähig sind Privatverordnungen, Verordnungen der Podologie sowie Verordnungen aus Rehasport / Funktionstraining.
    • Es befinden sich noch Termine in der Zukunft.
    • Die Verordnung ist möglichst vollständig durchterminiert.

    Schritt-für-Schritt

    1. Öffne das Verordnungsformular.
    2. Klicke auf Abrechnen.
    3. Ergänze Informationen mithilfe des Zwischenabrechnungsassistenten.
    4. Klicke auf Übernehmen.
    5. Prüfe die neu erstellte Verordnung auf die Übernahme der Daten und Dokumente für die zukünftigen Termine.
    6. Prüfe bei Bedarf die erstellte Zuzahlungsrechnung für die geleisteten Termine.
    7. Prüfe ob die Ursprungsverordnung abgeschlossen ist.
    8. Prüfe den generierten QR-Code für die Abrechnung.
    9. Füge die zwischenabgerechnete Verordnung bei Bedarf einem bestehenden Abrechnungspaket hinzu.
    10. Notiere auf der Originalverordnung, dass es sich um die 1. Teilabrechnung oder 2. Teilabrechnung handelt.
    11. Notiere auf der Kopie der Verordnung, dass es sich um die 1. Teilabrechnung oder 2. Teilabrechnung handelt.
    ![](https://kb-cms.henara.eu/uploads/small_785154049_abrechnung_fa9045480f.PNG)  
    ![](https://kb-cms.henara.eu/uploads/small_785154049_Abrechnung_1_8ae7872331.PNG)
    

    Häufige Fragen

    Welche Verordnungen sind zwischenabrechnungsfähig?
    Zwischenabrechnungsfähig sind Privatverordnungen, Verordnungen der Podologie sowie Verordnungen aus Rehasport / Funktionstraining.

    Welche Voraussetzung muss für die Zwischenabrechnung erfüllt sein?
    Es müssen sich noch Termine in der Zukunft befinden.

    Was passiert bei Klick auf „Übernehmen“?
    Die zukünftigen Termine werden in eine neue Verordnung mit gleichen Daten und Dokumenten übernommen. Die geleisteten Termine werden abgerechnet und die Ursprungsverordnung wird abgeschlossen.

    Was passiert nach der Zwischenabrechnung?
    Der QR-Code für die Abrechnung wird generiert. Die zwischenabgerechnete Verordnung kann anschließend einem bestehenden Abrechnungspaket hinzugefügt werden.

    Warum muss auf Original und Kopie die Teilabrechnung notiert werden?
    Nur so erkennt das Abrechnungszentrum, wie die Termine zu bewerten sind und dass es sich nicht um einen Abbruch der Verordnung handelt.

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