Rechnungsrestbetrag erlassen

    Gültig für

    Ziel

    Du erfasst in einer Verordnung, dass ein offener Zahlungsrestbetrag erlassen wird. Danach ist bei der zugehörigen Rechnung das Häkchen bei Restbetrag erlassen gesetzt.

    Voraussetzungen

    • Eine Verordnung mit offenem Zahlungsrestbetrag ist vorhanden.
    • Die zugehörige Rechnung ist unter Büro > Rechnungen vorhanden.

    Schritt-für-Schritt

    1. Öffne die Verordnung.
    2. Klicke auf das Währungs-Symbol in der oberen Leiste .
    3. Klicke auf Rechnungsrestbetrag erlassen.
    4. Bestätige den Vorgang.
    5. Öffne Büro > Rechnungen.
    6. Prüfe, ob das Häkchen bei Restbetrag erlassen gesetzt ist.

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    Häufige Fragen

    Wo sehe ich, ob der Zahlungsrestbetrag erlassen wurde?
    Du siehst es unter Büro > Rechnungen. Dort ist bei der Rechnung das Häkchen bei Restbetrag erlassen gesetzt.

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