Rechnungsrestbetrag erlassen
Gültig für
Ziel
Du erfasst in einer Verordnung, dass ein offener Zahlungsrestbetrag erlassen wird. Danach ist bei der zugehörigen Rechnung das Häkchen bei Restbetrag erlassen gesetzt.
Voraussetzungen
- Eine Verordnung mit offenem Zahlungsrestbetrag ist vorhanden.
- Die zugehörige Rechnung ist unter Büro > Rechnungen vorhanden.
Schritt-für-Schritt
- Öffne die Verordnung.
- Klicke auf das Währungs-Symbol in der oberen Leiste €.
- Klicke auf Rechnungsrestbetrag erlassen.
- Bestätige den Vorgang.
- Öffne Büro > Rechnungen.
- Prüfe, ob das Häkchen bei Restbetrag erlassen gesetzt ist.


Häufige Fragen
Wo sehe ich, ob der Zahlungsrestbetrag erlassen wurde?
Du siehst es unter Büro > Rechnungen. Dort ist bei der Rechnung das Häkchen bei Restbetrag erlassen gesetzt.